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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck
Aktuelles
Wichtige Information:
Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck hat ab 01.02.2023 keine
Postfach-Anschrift.
Briefe übersenden Sie gerne weiterhin an die
Alleenstraße 86 in 73230 Kirchheim unter Teck.
Datenblätter Nachlassgericht
Datenblatt Erbscheinsantrag
Datenblatt Erbausschlagung
Neue Zuständigkeiten seit 01.01.2018 aufgrund der Notariatsreform
I. Nachlass- und Betreuungssachen:
Nach Schließung der Bezirksnotariate zum 31.12.2017 ist das Amtsgericht Kirchheim
für die im hiesigen Amtsgerichtsbezirk anfallenden Nachlass- und Betreuungssachen zuständig.
II.
Beurkundungen von Verträgen / letztwilligen Verfügungen sowie Beglaubigungen von Unterschriften:
Diese Tätigkeiten werden nun durch freiberufliche Notare wahrgenommen. Einen Notar
Ihrer Wahl finden Sie unter www.notar.de.
III. Grundbuchsachen:
Für den hiesigen Bezirk ist
ausschließlich das Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt - zuständig.
Bei manchen Gemeinden/Städten sind Grundbucheinsichtsstellen
eingerichtet.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Amtsgericht Kirchheim unter Teck
Alleenstraße 86
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021/9748-0
Fax:
07021/9748-35, 07021/9748-20
E-Mail: poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de
Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Nachlass- und Betreuungsgericht: Turmstraße 5
-
Montag und Donnerstag:
von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr -
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Hauptgebäude: Alleenstraße 86
-
Montag bis Donnerstag:
von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr -
Freitag:
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
in der Alleenstraße 86
-
schriftlich oder nach telefonischer Voranmeldung
Wichtige Hinweise:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
I. Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kirchheim ist seit dem 31.07.2014 geschlossen.
II. Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Zum 23.05.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck zum Amtsgericht
Stuttgart konzentriert.
Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des
Vereinsregisters zuständig.
Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:
http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596