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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck
Aktuelles
Wichtige Informationen zum Coronavirus
(Covid-19):
Nach der aktuellen Hausverfügung des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck gilt für den Zutritt des Amtsgerichts folgendes:
- Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
Personen
- mit Symptomen einer Corona-Erkrankung (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit,
etc.)
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg bzw. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Amtsgericht nicht betreten.
Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern und antragstellenden Rechtssuchenden ist der Zutritt in den Alarmstufen nach der Corona-Verordnung des Landes nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Dies gilt nicht für Verfahrensbeteiligte.
Die Rechtsantragstelle bleibt mit Ausnahme von Eilfällen grundsätzlich
geschlossen. Ggf. ist eine Terminabsprache möglich.
Auf allen Abteilungen erfolgen Termine sowie der Empfang von Besuchern
grundsätzlich nur nach telefonischer Anmeldung oder in Eilfällen.
Ferner gilt:
1. Kontakte vermeiden!
Außerhalb von Sitzungen ist der Aufenthalt im Amtsgericht nicht gestattet. Bei geeigneten Wetterverhältnissen
ist der Sitzungsbeginn außerhalb des Amtsgerichts im Freien abzuwarten. Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, sich vor oder nach
ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.
2. Atemschutzmasken!
Das Amtsgericht darf nur mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN 95; N95 oder eines
vergleichbaren Standards erfüllt, betreten werden. Der Mund-Nasen-Schutz ist selbst mitzubringen.
3. Desinfektion!
Nach dem Betreten des Amtsgerichts sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen bereit
4. Abstand halten!
Im Amtsgericht und auch außerhalb ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Menschen einzuhalten.
Berührungen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
5. Hust- und Niesetikette!
Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Nehmen Sie Ihr Taschentuch wieder mit und entsorgen Sie es
Zuhause.
Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte durch den Direktor des
Amtsgerichts oder – für die Teilnahme an öffentliche Sitzungen – durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt
werden.
Sollten Sie beabsichtigen, einen Erbschein zu beantragen oder eine Erbschaft auszuschlagen, werden
Sie gebeten, sich diesbezüglich mit dem Nachlassgericht (Tel: 07021/9748-52 oder über die Zentrale 07021/9748-0) in Verbindung zu
setzen, um hierfür einen Termin zu vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Neue Zuständigkeiten seit 01.01.2018 aufgrund der
Notariatsreform
I. Nachlass- und Betreuungssachen:
Nach Schließung der Bezirksnotariate zum 31.12.2017 ist das Amtsgericht Kirchheim
für die im hiesigen Amtsgerichtsbezirk anfallenden Nachlass- und Betreuungssachen zuständig.
II.
Beurkundungen von Verträgen / letztwilligen Verfügungen sowie Beglaubigungen von Unterschriften:
Diese Tätigkeiten werden nun durch freiberufliche Notare wahrgenommen. Einen Notar
Ihrer Wahl finden Sie unter www.notar.de.
III. Grundbuchsachen:
Für den hiesigen Bezirk ist
ausschließlich das Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt - zuständig.
Bei manchen Gemeinden/Städten sind Grundbucheinsichtsstellen
eingerichtet.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Amtsgericht Kirchheim unter Teck
Alleenstraße 86
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021/9748-0
Fax:
07021/9748-35, 07021/9748-20
E-Mail: poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de
Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Nachlass- und Betreuungsgericht: Turmstraße 5
-
Montag bis Freitag:
von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr -
Montag und Donnerstag:
von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr -
Dienstag- und MIttwochnachmittag keine telefonische Sprechzeiten
Dienstzeiten und telefonische Sprechzeiten
Hauptgebäude: Alleenstraße 86
-
Montag bis Donnerstag:
von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr -
Freitag:
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
in der Alleenstraße 86
-
Dienstags:
von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr -
Donnerstags:
von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
I. Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kirchheim ist seit dem 31.07.2014 geschlossen.
II. Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Zum 23.05.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:
http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596
